Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist.

Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt auch die Kosten für eine neuropsychologische Behandlung nach erworbener Hirnschädigung. Voraussetzungen für die Durchführung einer neuropsychologischen Therapie sind:

  1. Die Diagnose einer erworbenen Hirnschädigung oder Hirnerkrankung muss von einer Fachärzt*in vorliegen. 
  2. Das schädigende Ereignis oder die Gehirnerkrankung mit neuropsychologischen Einschränkungen darf bei erwachsenen Patient*innen nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
  3. Es darf sich nicht um eine Erkrankung des Gehirns im fortgeschrittenen Stadium , wie z. B. mittel- und hochgradige Demenz, handeln.


Kostenübernahme Privatversicherung

Die Regelungen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie oder einer Neuropsychologischen Therapie sind bei den privaten Versicherungen vertragsabhängig. Bevor Sie Kontakt mit der Psychotherapeut*in aufnehmen, sollten Sie die abgeschlossenen Leistungen in Ihrer Versicherungspolice nachlesen und im Zweifelsfall Ihre Versicherung kontaktieren um die genauen Konditionen zu erfragen. Die Regelungen der Beihilfe sind ähnlich den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenkassen.